Nachweisplicht liegt bei der Bahn (Allgemeines Forum)

zettelbox, Dienstag, 20.05.2025, 09:34 (vor 219 Tagen) @ ICE920

Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Personal kann jederzeit die Verspätungsdaten von Zügen in ihren Geräten abrufen. Das was du meinst, ist die im Ticket hinterlegte Aufhebung der Zugbindung. Die ist am Tag nach Ende der Gültigkeit weg.

Hm, mir wurde jetzt schon mehrfach gesagt, dass auch die Fahrzeiten bei länger zurückliegenden Zügen im Gerät nicht sichtbar sind.

Kann aber natürlich auch "keine Lust" gewesen sein. Probleme hatte ich mit diesen Tickets in Deutschland bisher noch nie.

Deutlich anstrenger ist es im Ausland, insb. Niederlande. Dort wird die Auslegung einerseits so nicht geteilt, und andererseits funktionieren die Bahnsteigschranken mit den alten Tickets nicht mehr. Das ist mir zu blöd, ich verzichte daher auf eine nachträgliche Reise und lasse mir bei Fahren vom/ins Ausland die Tickets lieber erstatten und buche neu, bis sich die Auslegung auch in den Niederlanden durchgesetzt hat und man auch die Bahnsteigschranken entsprechend einrichtet.


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