Nachweisplicht liegt bei der Bahn (Allgemeines Forum)

wachtberghöhle, Montag, 19.05.2025, 11:50 (vor 215 Tagen) @ JeDi

Dann muss er mir glauben, wenn nicht, hilft nur der Rechtweg seitens der Bahn nachzuweisen, dass der Fahrschein tatsächlich nicht für diese Reise göltig ist. Die aktuellen gesetzlichen Regeln geben dafür aber keinen Raum.


Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...

Dann ist doch alles prima. Dann klären wir das schon im Zug, dass mein Fahrschein gültig ist.


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