Nachweisplicht liegt bei der Bahn (Allgemeines Forum)

ICE920, München, Dienstag, 20.05.2025, 23:40 (vor 369 Tagen) @ Henrik

Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...

Da habe ich bisher immer unterschiedliche Aussagen bekommen, meist konnten die Zub dies eben nicht mehr sehen, wenn die ursprüngliche Fahrt mehr als ein paar Tage zurückliegt. Da scheinen die Systeme zumindest nicht konsistent zuverlässig zu funktionieren, oder es sind unterschiedliche Systeme.

Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Das Personal kann jederzeit die Verspätungsdaten von Zügen in ihren Geräten abrufen. Das was du meinst, ist die im Ticket hinterlegte Aufhebung der Zugbindung. Die ist am Tag nach Ende der Gültigkeit weg.


bzw. am Tag nach der eigentlichen Fahrt.

Wenn der ICE nun zwischenzeitlich eine 20+ Verspätung hatte, weswegen die Zugbindung aufgehoben wurde, er dann am Ziel dann doch wieder pünktlich ankam, könnte dieses das Personal am Tag drauf nicht nachvollziehen?

Du hast recht, an den Fall habe ich nicht gedacht, auch wenn ich selbst mal betroffen war. Ich hatte ein Ticket für einen Zug sehr früh. Am Abend vorher war ein Teilausfall als Info vermerkt. Der Zug ist aber ganz normal gefahren und der Hinweis war einfach weg. Am Bahnhof konnte das weder jemand an der Info noch im Reisezentrum rekonstruieren. Und dann versuche dein Recht auf "ohne weitere Bescheinigung" durchzusetzen.

Lediglich händisch eingetragene Prognosen bleiben im internen RIS sichtbar. Aber die werden auch nur bei größeren Störungen eingetragen und nicht beim alltäglichen Ansammeln von Verspätungsminuten (soweit ich das mitbekommen habe)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum