Nachweisplicht liegt bei der Bahn (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Dienstag, 20.05.2025, 10:09 (vor 221 Tagen) @ zettelbox

Deutlich anstrenger ist es im Ausland, insb. Niederlande. Dort wird die Auslegung einerseits so nicht geteilt, und andererseits funktionieren die Bahnsteigschranken mit den alten Tickets nicht mehr. Das ist mir zu blöd, ich verzichte daher auf eine nachträgliche Reise und lasse mir bei Fahren vom/ins Ausland die Tickets lieber erstatten und buche neu, bis sich die Auslegung auch in den Niederlanden durchgesetzt hat und man auch die Bahnsteigschranken entsprechend einrichtet.

Da bin ich ja mal gespannt, ob das jemals passiert. Momentan kommt man ja nicht mal am eigentlichen Reisetag an einem anderem als dem Start- oder Zielbahnhof durch die Schranken (siehe diesen Thread). Als Workaround haben mir die NS empfohlen, mit der Kreditkarte ein- und sofort wieder auszuchecken. Die Diskussionen mit dem Zugpersonal hätte man in deinem Fall allerdings immer noch.


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