Erfahrungsbericht: Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt. (Allgemeines Forum)

VT642, Samstag, 17.05.2025, 23:34 (vor 374 Tagen) @ Schrap0
bearbeitet von VT642, Samstag, 17.05.2025, 23:37

Streng genommen sind SSP auch bei Zugausfall nicht erstattbar, da hat der Zub, wenn er auf den genauen Wortlaut Wert legt, schon Recht. Du kannst von der Fahrt zurücktreten und erhältst den gesamten Fahrpreis zurück, aber das ist keine tarifliche Erstattung, sondern eben ein Rücktritt.

Und ohne dir etwas zu unterstellen, aber für den Zub ist es natürlich am einfachsten, zur Bestätigung der Zugbindungsaufhebung die entsprechende Mail zu sehen. Sonst muss er ja jeden einzelnen Zug der ursprünglichen Verbindung prüfen, um herauszufinden, ob tatsächlich +20 am Ziel zu erwarten waren, was ja von manchen hier im Forum oft von weit herbeifabuliert wird bzw. mit irgendwelchen fadenscheinigen Gründen eine Zugbindungsaufhebung ersucht wird (z.B. BR 403 statt 406)


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