Nachweisplicht liegt bei der Bahn (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 19.05.2025, 11:21 (vor 217 Tagen) @ wachtberghöhle

Dann muss er mir glauben, wenn nicht, hilft nur der Rechtweg seitens der Bahn nachzuweisen, dass der Fahrschein tatsächlich nicht für diese Reise göltig ist. Die aktuellen gesetzlichen Regeln geben dafür aber keinen Raum.

Das Zub ist durchaus in der Lage, Verspätungen, auch in der Vergangenheit, zu Überprüfen...

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Weg mit dem 4744!


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