Fehlende Abwärtskompatibilität: Anerkennung BahnCard innerha (Allgemeines Forum)

sfn17, Sonntag, 24.08.2025, 22:47 (vor 116 Tagen) @ ICETreffErfurt

lb Verkehrsverbünden

Bis in die 1990er wurde Abwärtskompatibiltät ausgehebelt, indem die seinerzeitige BC nicht innerhalb von Verkehrsverbünden (VV) galt.

Sprich: Eine Bundesbahn- und später auch DB-Fahrkarte auf einer Strecke komplett innerhalb eines VV und mit BC-Rabatt war in dieser Kombination in einem NV-Zug schlicht nicht gültig, weil die BC eben "innerhalb von Verkehrsverbünden und in S-Bahn-Tarifbereichen nur in Zügen des Fernverkehrs" (so die damalige Sprechweise) gültig war. Der legale Tariftrick war dann der "ausbrechender Verbundverkehr". (Mit diesen "S-Bahn-Tarifbereichen" waren die im Osten (Dresden, Leipzig) gemeint; im Westen lagen sie alle schon in irgendwelchen VV.)

Dadurch, dass in vielen VV die Bahncard mittlerweile eine Rabattierfunktion bekommen hat, ist dieser historische(?) Umstand ein bisschen in Vergessenheit geraten.

Im VMT-Gebiet ist die Mitnahme von Fahrgästen mit reinen FV-Zeitkarten zwischen Erfurt und Gera in den Regionalzügen nicht erlaubt. Denn die DB hat exklusive Rechte auf die Einnahmen durch die IC-Zeitkarten und teilt diese nicht mit dem Verbund.

Verstehe ich aber nicht ganz. Gibt es überhaupt "reine FV-Zeitkarten"? Fahren diese Regionalzüge Erfurt-Gera nicht (zumindestens) im Auftrag der DB? - Auf die Schnelle habe ich in den VMT-Tarifbedingungen sogar überhaupts nichts gefunden.

Da haut irgendwas nicht hin in der Argumentationskette.


Ich hatte auch vor 15 Jahren mal Probleme mit einer KiN als ich mit einer IC-Einzelfahrt (mit BC50) von Erfurt nach Gera im RE fahren wollte. Wollte sie eigentlich nicht anerkennen und hat mich nur aus Kulanz mitgenommen. Denn damals war das B-Tarif-Ticket günstiger als der Verbundtarif, da im VMT die BC50 nur zu 25% angerechnet wird.

Wenn, dann lag es an der BC50. Ein Ausschluss müsste aber damals im Tarif der DB (nicht des VMT) gestanden haben.

(...)

Es kann durchaus passieren, dass der FV beschließt aus der Tarifanerkennung auszusteigen und seine Einnahmen exklusive zu behalten. Dann könnte man mit FV-Fahrkarten künftig keine NV-Züge mehr benutzen, die parallel auf der gleichen Relation fahren.

Das wird nicht realistisch umzusetzen sein. Wenn die FV-Relation vollständig im 2-h- oder gar nur im 4-h-Takt besteht, kommt der Fahrgast mit seinem Flexticket stundenlang nicht vom Fleck. Es gibt zudem oft den Fall, dass im Fahrplan durchgehender ICE und RE+ICE (oder ICE+RE) sich abwechseln; die RE wären latent nicht benutzbar...

--
SBO


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