sicherlich nicht (Allgemeines Forum)

sibiminus, Samstag, 23.08.2025, 18:42 (vor 117 Tagen) @ Barzahlung

Das ist aber kein ausschließlich touristischer oder historischer Verkehrsdienst.

Das ist auch nicht das, was in der Verordnung steht, sondern ist da vom ausschließlich touristischem oder historischen Zweck die Rede. Das lässt sich bestimmt argumentieren bei gleichzeitigem Parallelverkehr mit Bus und dem krassen Ungleichgewicht von Sommer- zu Winterfahrplan.

Wo wir es gerade darüber haben, müssten demnach auch Arverio BW, Arverio BY und die ÖBB-PV AG für kombinierte Fahrten SPNV+Nachtzug Durchgangsfahrkarten anbieten. Sind ja hundertprozentige Töchter.

Korrekt, so mein Verständnis dieser Vorschrift.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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