Keine Anwendung auf anonymisierte Daten (Allgemeines Forum)

sflori, Sonntag, 24.08.2025, 18:47 (vor 116 Tagen) @ JeDi

Ist das so, wenn keine personenbezogenen Daten (also sprich: nur der Beförderungsfall, nicht der Fahrgast) verarbeitet werden?

Der Einwand ist berechtigt. Das ist nicht so.

Hintergrund:
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/nr-26/

Die ordentliche Anonymisierung wäre dann natürlich Pflicht des Datenverarbeiters.


Bye. Flo.


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