sicherlich nicht (Allgemeines Forum)

sibiminus, Samstag, 23.08.2025, 13:00 (vor 117 Tagen) @ bahnfahrerofr.

Naja, HSB und Zugspitzbahn haben es ja bis heute geschafft, sich dagegen zu wehren, auch für die bestellten Strecken, obwohl sogar das DT gilt.

Was heißt „wehren“? Artikel 2 Absatz 2 gibt doch eine sehr klare Öffnungsklausel: Die Mitgliedstaaten können Dienste, die ausschließlich zu historischen oder touristischen Zwecken betrieben werden, vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausnehmen. Lediglich aus Haftung für Fahrgäste und Gepäck sowie der Pflicht für Versicherungsdeckung kommen sie nicht raus.

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"Diese Preise sorgen dafür, daß die Bahn an anderer Stelle immer mehr rationalisieren und einsparen wird. Nicht oben in den Höhenluftbüros, nein, unten an der Basis auf dem Bahnsteig oder im Zug. Am Fahrkartenschalter. Bei den Ansagen." ~ Alibizugpaar


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