sicherlich nicht (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Samstag, 23.08.2025, 16:55 (vor 120 Tagen) @ sibiminus

Naja, HSB und Zugspitzbahn haben es ja bis heute geschafft, sich dagegen zu wehren, auch für die bestellten Strecken, obwohl sogar das DT gilt.

Es steht jedem frei, sich bei diesen Unternehmen und, wenn das keinen Erfolg hat, bei den zuständigen Behörden zu beschweren. Wobei es mir bei diesen beiden Bahnen klüger erscheint, mit § 12 Abs. 1 AEG zu argumentieren als mit der Fahrgastrechte-Verordnung.

Was heißt „wehren“? Artikel 2 Absatz 2 gibt doch eine sehr klare Öffnungsklausel: Die Mitgliedstaaten können Dienste, die ausschließlich zu historischen oder touristischen Zwecken betrieben werden, vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausnehmen.

Das ist aber kein ausschließlich touristischer oder historischer Verkehrsdienst.

Die Konzerne DB, Netinera, Transdev & Co. müssen also ohnehin Durchgangsfahrkarten für die Verkehre ihrer Konzernunternehmen im Geltungsbereich der FGR-VO anbieten.

Wo wir es gerade darüber haben, müssten demnach auch Arverio BW, Arverio BY und die ÖBB-PV AG für kombinierte Fahrten SPNV+Nachtzug Durchgangsfahrkarten anbieten. Sind ja hundertprozentige Töchter.


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