Vorsicht, so einfach ist es nicht! (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 24.08.2025, 17:37 (vor 116 Tagen) @ Hustensaft

Geht aber nur, wenn das datenschutzkonform ist. Dazu müsste der Fahrgast zustimmen oder zumindest die Zustimmung einfach verweigern können, das ist eben der Unterschied eines öffentlichen Grundversorgers zu einem echten Privatunternehmen, aber selbst die müssen Begrenzungen der DSGVO einhalten, d.h. der Kunde muss einer Nutzung widersprechen können.

Ist das so, wenn keine personenbezogenen Daten (also sprich: nur der Beförderungsfall, nicht der Fahrgast) verarbeitet werden?

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Weg mit dem 4744!


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