OT: ? Mobilitätsgarantie NRW (Fahrkarten und Angebote)

Tobs, Region Köln/Bonn, Sonntag, 08.06.2025, 14:30 (vor 38 Tagen) @ Tobs

Hallo,

dieses Wochenende kam ich, wegen eines Zugausfalls, mal wieder in den Genuss einer unfreiwilligen Taxifahrt, die ich dann sogleich, da Kosten unterhalb der Schwelle von 30.00/60.00 €, über die Mobilitätsgarantie NRW geltend gemacht habe. Da ich meinen Anschluss noch erreicht habe (und von dann an auch wirklich alles glatt lief), gibt es eigentlich auch kaum Anlass zur Beschwerde, mit Ausnahme der Schwierigkeit ein Taxi zu bekommen, was mir aber dann doch final geglückt ist.

Interessanterweise fand sich da ein für mich neuer Passus, dass die Erstattung im Rahmen der Mobilitätsgarantie zurückgefordert werde, wenn sich aufgrund von Fahrgastrechte, gemäß irgendwelcher Paragraphen, eine anderweitige Erstattung ergibt.

Da ich schon einmal den Fall hatte, dass die Kosten für das Taxi oberhalb genannter Schwelle lagen, wäre meine Frage, ob man also, nebst Mobilitätsgarantie, einen "regulären" Antrag stellen kann?

Kommt dann der letztere doch, würden die regulären Kosten erstattet und man hätte keinen Verlust. Die Erstattung im Rahmen der Mobilitätsgarantie wäre dann selbstverständlich zurückzuzahlen. Im umgekehrten Fall hätte man zumindest einen Teil der Kosten durch die Mobilitätsgarantie abgedeckt. So wie ich das verstanden habe, wenngleich, wie dargelegt im konkreten Fall irrelevant, erscheint mir das neuerdings möglich.


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