Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben? (Fahrkarten und Angebote)

JoeO, Braunschweig, Freitag, 30.05.2025, 15:20 (vor 47 Tagen) @ Schibbolet

Die Aufhebung muss nicht offiziell bekanntgegeben werden, sondern sie tritt ein, bei "erwartbarer Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten" nicht nur bei (von der Bahn) bekanntgegebener erwartbarer Verspätung. Nach dieser Formulierung ist es unerheblich, was die Bahn bekanntgibt, sondern was erwartbar (von wem?) ist.

Ganz so ist es nicht. In den Beförderungsbedingungen zählt die Bahn schon die Informationskanäle auf über die die Information erfolgen, damit ein Reisender vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass der Zielort mit 20 bzw. 60 Minuten Verspätung erreicht werden wird.

Nach A.9.1.4 der BB Personenverkehr sind das insbesondere:

Nur weil jemand die Verspätung erwartet weil er, aus welchen Gründen auch immer, denkt sie käme wohl, das reicht nicht.
Die eigene Erfahrung ist kein Informationskanal.


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