Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben? (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Freitag, 30.05.2025, 14:38 (vor 38 Tagen) @ EK-Wagendienst
bearbeitet von JanZ, Freitag, 30.05.2025, 14:40

Eindeutiger wäre es wenn der Satz lauten würde: Bei einer Verspätung von 20 Minuten an ihrem Startbahnhof oder verpassen eines Anschlusszuges ist die Zugbindung aufgehoben.

Dann hätte sich diese Diskussion erledigt.


Seit wann können Juristen was klar formulieren?

Können sie durchaus, man muss sie nur richtig zitieren.


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