Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben? (Fahrkarten und Angebote)

JanZ, HB, Freitag, 30.05.2025, 14:37 (vor 38 Tagen) @ Reservierungszettel
bearbeitet von JanZ, Freitag, 30.05.2025, 14:37

Interessant was die bahn.de dazu schreibt. Zugbindung ist nämlich aufgehoben u.a.:

Bei erwartbarer Verspätung am Zielort von:
mindestens 20 Minuten bei nationalen Reisen

Die Aufhebung muss nicht offiziell bekanntgegeben werden, sondern sie tritt ein, bei "erwartbarer Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten" nicht nur bei (von der Bahn) bekanntgegebener erwartbarer Verspätung. Nach dieser Formulierung ist es unerheblich, was die Bahn bekanntgibt, sondern was erwartbar (von wem?) ist.

Dirk


Das hatte ich auch schon mal erwähnt - grundsätzlich kann ich immer „erwarten“ das ein Zug pünktlich fährt oder eben Verspätung macht ;)

Allerdings lautet die genaue Formulierung "Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, ...". Es kommt also nicht darauf an, was irgendwer unter irgendwelchen theoretischen Umständen (oder weil er einfach Lust darauf hat) erwarten könnte. Und deine Formulierung schließt nicht den Fall ein, dass z.B. der verpasste Anschluss erst in der Zukunft passiert, z.B. weil der Zug am Startbahnhof nur +15 hat. Wenn man schon alles auf die Goldwaage legt, dann richtig.


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