Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben? (Fahrkarten und Angebote)

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 30.05.2025, 15:40 (vor 38 Tagen) @ JoeO

Die Aufhebung muss nicht offiziell bekanntgegeben werden, sondern sie tritt ein, bei "erwartbarer Verspätung am Zielort von mindestens 20 Minuten" nicht nur bei (von der Bahn) bekanntgegebener erwartbarer Verspätung. Nach dieser Formulierung ist es unerheblich, was die Bahn bekanntgibt, sondern was erwartbar (von wem?) ist.


Ganz so ist es nicht. In den Beförderungsbedingungen zählt die Bahn schon die Informationskanäle auf über die die Information erfolgen, damit ein Reisender vernünftigerweise davon ausgehen kann, dass der Zielort mit 20 bzw. 60 Minuten Verspätung erreicht werden wird.

Nach A.9.1.4 der BB Personenverkehr sind das insbesondere:

  • Aushangfahrpläne und ausgehängte Informationen
  • elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen in Zügen und auf Bahnhöfen
  • Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen personalbedienter Verkaufsstellen
  • verfügbare Fahrplaninformations- und Reisendeninformationsmedien, insbesondere das Fahrplanauskunftssystem im Internet unter www.bahn.de.

Nur weil jemand die Verspätung erwartet weil er, aus welchen Gründen auch immer, denkt sie käme wohl, das reicht nicht.
Die eigene Erfahrung ist kein Informationskanal.

Ein Aushangfahrplan auch nicht - der bildet nämlich keine anderen Daten als aufgedruckt ab - scheidet somit als Informationsquelle auch aus ;)


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