Zugbindung verspätet aufgehoben und doch Fahrkarten haben? (Fahrkarten und Angebote)

Schibbolet, Freitag, 30.05.2025, 15:58 (vor 38 Tagen) @ JoeO

Und "insbesondere" meint eben, dass die Aufzählung nicht abgeschlossen ist. Der Fahrgast kann sich z.B. auch selbst informieren oder die Vernunft bemühen.

Vernünftigerweise angenommen, kann alles werden, was nicht unvernünftigerweise angenommen wird.

Das Problem ist ja die Fahrgäste, die https://www.bahn.de/faq/zugbindung-aufgehoben-bedeutung lesen, das Wort erwartbar falsch verstehen.

Allerdings heißt "erwartbar" nicht irgendjemandem ist es "möglich zu erwarten". Also nicht wie "machbar" = "jemand kann es machen".

Sondern erwartbare Verspätung von mindestens 20 Minuten, ist eine noch nicht eingetretene Verspätung von mindestens 20 Minuten, so wie ein erwartbarer Gewinn von 1000 EUR ein noch nicht eingetretener und vielleicht ein nie eintretender Gewinn ist.

Erwartbar ist eine nähere Bestimmung der Verspätungshöhe, nicht eine Bechreibung der Vorstellbarkeit oder Wahrscheinlichkeit einer solchen Verspätung, die immer gegeben ist.

Also im Grunde braucht es für die Aufhebung der Zugbindung keine Information der Bahn über die Verspätung. Aber im Fall, dass nicht informiert wurde, hat man dem Kontrolleur gegenüber einen schweren Stand.

Dirk


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