"Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck " (Allgemeines Forum)

Südsüdwest, Freiburg Brsg, Samstag, 24.05.2025, 11:09 (vor 206 Tagen) @ TUI-Ferienexpress

Toll, das ist wohl komplett an mir vorbei gegangen...


Ich bin hart am überlegen, wann ich im letzten halben Jahr kein Messer dabei hatte.

Ist so. Und bringt mich nicht in juristische Probleme. Der "allgemein anerkannten Zweck" ist beruflich. Für Kundentermine muss ich als Techniker immer geeignetes Werkzeug dabei haben, dazu zählt auch Schneid- und Stich/Spitz-Werkzeug.
Auch im Büro-Rucksack habe ich "kleines Besteck", u.a. mein Leatherman. Kann ja immer mal zu nem spontanen Termin kommen.

Wie häufig kommt es vor, dass nach einem Termin Schraubenzieher oder Teppichmesser in der Schenkeltasche bleibt?

Klar, berufliche Fahrten haben in Deutschland gerundsätzlich per Dienstwagen zuerfolgen. Dies sieht mein AG aber anders, Option 1 ist der ÖV. Poolfahrzeug oder Mietwagen halt dann wenn wirtschaftlicher.

Die Grenzgänger, die sie eh fast jeden Tag sieht, die spricht Bundespolizei nun wirklich selten an.


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