Dafür aber mein Schlüsselanhänger, ... (Allgemeines Forum)

Rook, Samstag, 15.03.2025, 21:25 (vor 276 Tagen) @ Tobs

... eine praktische Schweizer Kombination aus Flaschenöffner, Nagelfeile und eben (Mini-)Messer. Schade, aber die Gefahr, aber auf den möglichen Stress mit der Polizei, denen ja selbst die Hände gebunden sind, ist mir zu heikel. Gesetz ist halt Gesetz.

Bis zum Oktober 2024 waren solche MINI-Taschenmesser mit einer Klingenlänge von bis zu 4 (VIER) Zentimetern noch erlaubt, dann wurden sie (nach Solingen) im Rahmen von dem "Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems" auch verboten:

"Die gesetzlichen Verbote, Messer zu führen, gelten für alle Messer, unabhängig von der Klingenlänge und der Beschaffenheit.
Umfasst sind daher auch Alltagmesser, wie zum Beispiel Taschenmesser.
"

Link BMI

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Viele Grüße
Rook


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