Orange schälen im ICE verboten? (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Samstag, 15.03.2025, 00:14 (vor 277 Tagen) @ Mike65
bearbeitet von JoeO, Samstag, 15.03.2025, 00:18

Natürlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es in der Praxis ein Problem gibt, wenn jemand mal eine Frucht schält, es bleibt aber die Unsicherheit, sich von einem übereifrigen Bundespolizisten eine Anzeige einzuhandeln. Solche sind vor allem in grenzüberschreitenden Zügen immer wieder mal an Bord.

Ich kann mir schon vorstellen, dass es in der Praxis ein Problem geben kann.

Dazu braucht es noch nicht einmal eines übereifrigen Bundespolizisten. Es reicht ein normaler Fahrgast, der sich (weil er gerade im ICE-Portal die BLÖD-Zeitung mit einem Bericht über einen Messerangriff liest) verunsichert fühlt, wenn er Dich im Zug mit einem Messer hantieren sieht.
Mit seiner Furcht sucht er das Zugpersonal auf: "Im Wagen 25 sitzt ein Mann mit einem Messer."
Der Zugchef schaut nun unauffällig bei Dir vorbei. Vielleicht bist Du ja harmlos, vielleicht aber auch nicht. Er könnte Dich ansprechen und sagen, dass Du das Messer wegpacken sollst. Aber was ist, wenn Du daraufhin unwirsch reagierst? Schließlich hast Du ein Messer und man weiss ja nie...
Irgendwie muss er reagieren. Er kann dich ja nicht einfach mit dem verbotenen Messer da sitzen lassen. Was ist, wenn Du tatsächlich mit dem Messer auf einen Reisenden losgehst?
Wo der Zugchef nun auch noch von einem Fahrgast auf "den Mann mit der Waffe" aufmerksam gemacht wurde, was würde er für Ärger bekommen wenn er Dich ignoriert und dann tatsächlich etwas passiert?

Er muss handeln, traut sich aber nicht Dich direkt anzusprechen. Also denkt er sich, sollen andere sich darum kümmern und gibt eine Meldung an die Bundespolizei weiter. Die ist schließlich für sowas da.

Die Bundespolizisten, die nun wegen Dir gerufen werden, sind bestimmt nicht übereifrig. Sie machen nur ihren Job.
Ausgang offen...


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