Unterschiedliche Inhalte der Gesetze (Allgemeines Forum)

ffz, Sonntag, 16.03.2025, 09:00 (vor 275 Tagen) @ Mike65

Hallo,

bitte grundsätzlich folgendes Beachten:

Dieses Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42.html gilt für öffentliche Veranstaltungen, wie zB Messen, Volksfeste, Theateraufführungen,... und für öffentliche Waffenverbotszonen zB auf Straßen und Plätzen.

Dieses Gesetz https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42b.html gilt für den Personenfernverkehr nicht aber für den Personennahverkehr.

Ist auch völlig logisch, weil da wie bei den Coronaverordnungen der Förderalismus zuschlägt. Der Bund darf nur Regelungen für seinen Zuständigkeitsbereich treffen und der Bund ist ausschließlich für den Personenfernverkehr und Öffentliche Veranstaltungen Reglungsbefugt. Die Regelungsbefungnis für den ÖPNV liegt bei den Ländern, deshalb muss für ein Messerverbot im Öffentlichen Personennahverkehr jedes Bundesland ein eigenes Gesetz erlassen.

In der Praxis wird das Gesetz, wie die Gesetze zum Infektionsschutz auch schon, eh nicht zur Anwendung kommen, weil es so viele Lücken und Ausnahmen beinhaltet, dass jeder der will auch einen entsprechenden Grund finden wird einen Ausnahmetatbestand auszuüben.

Es gilt in Großbritannien schon viele Jahre ein sehr strenges Messerverbot, womit fast keine Messer außerhalb eines Taschenmessers in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen, in der Praxis lässt sich das weder realistisch kontrollieren, noch hat es zu einem Rückgang der Messerattacken von Gangs und in der Öffentlichkeit geführt. Wer in Großbritannien einen Ausnahmetatbestand finden will, warum er trotz Verbot ein Messer in der Öffentlichkeit führen darf, der findet auch einen.

Oder siehe die Pflicht in Frankreich im TGV seine Gepäckstücke mit einem Namensanhänger zu versehen, was offiziell Pflicht ist und geahndet werden kann, wenn es nicht so ist, in der Praxis sind bei meinen Fahrten mit dem TGV in Frankreich regelmäßig etwa die Hälfte der Gepäckstücke nicht mit einem Namensanhänger versehen und keinen interessiert das.


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