Link zum Gesetz (Allgemeines Forum)

sflori, Samstag, 15.03.2025, 10:57 (vor 438 Tagen) @ ICE920
bearbeitet von sflori, Samstag, 15.03.2025, 11:00

Sorry, aber das ist ein typischer Beitrag von jemandem, der sich einfach aufregen WILL.

Also ich will mich nicht aufregen, sondern habe einfach mal aus Neugier ins Gesetz geschaut. :)

Strafgesetzbuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42b.html

Laut WaffG sind erstmal Messer aller Art ohne Einschränkung verboten.

Es bleibt jedoch die Möglichkeit offen, mittels Verordnung durch das Land das Verbot abzuändern. Dies soll wohl rasche Anpassungen ermöglichen.

Hier am Beispiel von Hessen:
https://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-Waff%C3%96PNVVerbotVHEpP3

Hessen erlaubt z.B. Messer für Handwerker oder für das Bahnpersonal zur dienstlichen Ausübung.

Damit sind Messer nach dem Gesetz verboten, auch zum Orangenschälen und auch im Bordrestaurant. Wenn jemand im ICE Anzeige erstattet, muss die Bundespolizei hier auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die können sich ja nicht aussuchen, was sie verfolgen wollen und was nicht.


Bye. Flo.


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