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ICE920, München, Samstag, 15.03.2025, 11:17 (vor 277 Tagen) @ sflori
bearbeitet von ICE920, Samstag, 15.03.2025, 11:17

Also ich will mich nicht aufregen, sondern habe einfach mal aus Neugier ins Gesetz geschaut. :)

Strafgesetzbuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42b.html

Laut WaffG sind erstmal Messer aller Art ohne Einschränkung verboten.


Es macht keinen Sinn Gesetze zu lesen, ohne die Beweggründe für das Gesetz anzuschauen, wenn man die Praktikabilität diskutieren will.

Wenn du wüsstest, was alles verboten ist und geahndet werden kann, würdest du in ganz vielen Foren ganz viele Beiträge eröffnen können ;)

Damit sind Messer nach dem Gesetz verboten, auch zum Orangenschälen und auch im Bordrestaurant. Wenn jemand im ICE Anzeige erstattet, muss die Bundespolizei hier auch ein Ermittlungsverfahren einleiten. Die können sich ja nicht aussuchen, was sie verfolgen wollen und was nicht.

Doch, genau das können sie machen und Verfahren wegen Geringfügigkeit jederzeit einstellen ;) § 153 StPO https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153.html


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