Orange schälen im ICE verboten? (Allgemeines Forum)

Mike65, Freitag, 14.03.2025, 23:25 (vor 277 Tagen) @ Ludo

Es betrifft zwar den Bahnverkehr nur am Rande, aber ich bin durch Zufall gerade auf diese kürzliche eingeführte Verschärfung des Waffenrechts gestoßen:

https://www.bmi.bund.de/DE/themen/sicherheit/waffen/waffenrecht/faq-artikel-waffenrecht...

Danach dürfen jegliche Messer im öffentlichen Personenfernverkehr nicht mehr geführt werden.

Auf längeren Bahnreisen nehme ich eigentlich immer mein bewährtes Schweizer Taschenmesser mit, um z.B. eine Orange schälen zu können. Dies ist anscheinend nicht mehr erlaubt. Zwar dürfen Messer noch im verschlossenen Behältnis transportiert werden, wenn auf sie nur mit mehr als 3 Handgriffen zugegriffen werden kann. Es fragt sich hier, was ein Handgriff ist.

Ich vermute mal: Messer tief im Rucksack, welcher auf der Gepäckablage liegt.

1. Handgriff: Rucksack von der Ablage nehmen
2. Handgriff: Rucksack öffnen
3. Handgriff: Messer herausnehmen
4. Handgriff: Klinge ausklappen

Sobald ich aber das Messer herausnehme, um es zu benutzen, würde ich schon gegen das Gesetz verstoßen.

Natürlich kann ich mir nicht vorstellen, dass es in der Praxis ein Problem gibt, wenn jemand mal eine Frucht schält, es bleibt aber die Unsicherheit, sich von einem übereifrigen Bundespolizisten eine Anzeige einzuhandeln. Solche sind vor allem in grenzüberschreitenden Zügen immer wieder mal an Bord.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum