Voraussetzung +60 eigener Zug für Ausgabe von Hotel/Taxiguts (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 09.05.2025, 13:21 (vor 9 Tagen) @ Barzahlung

Eben, die DB tut aber genau dies in ihren Beförderungsbedingungen.


Standardfrage: Wo? Unterkunfts- und damit Unterkunftstransferkosten müssen lt. BB angemessen sein, eine Höchstgrenze ist m.W. aber nicht festgelegt.


Für alternative Verkehrsmittel Bf/HP <-> Hotel gibt es in Nr. 9.1.6 BB PV gar keine Regelung.
Das alternative Verkehrsmittel bis zum Zielbahnhof statt der Hotelübernachtung wird im vorletzten Satz auf 120 Euro gedeckelt.

Was ja die These unseres Wackelzuges nicht grade bestätigt.

In den TB DT ist in Bezug auf die Hilfeleistung sogar nur die Hotelübernachtung geregelt.

611 040 sprach aber explizit von den Beförderungsbedingungen der DB und nicht von den TB DT.

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Weg mit dem 4744!


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