Voraussetzung +60 eigener Zug für Ausgabe von Hotel/Taxiguts (Allgemeines Forum)

Plüschetage, Mittwoch, 07.05.2025, 10:45 (vor 11 Tagen) @ JeDi

In der FGR-VO ist die konkrete Verspätung des Zuges aber überhaupt nicht relevant. Einzig entscheidend ist die Erreichbarkeit des Ziels am selben Tag. (Bzw. in der selben Nacht)


Kannst du mir mal auf die Sprünge helfen, wo in der „FGR-VO“ steht, dass die Erreichbarkeit des Ziels am selben Tag/in der selben Nacht relevant ist?

https://fahrgastrechte.info/ihre-rechte-im-detail/

Bei Ausfall eines Zuges, wenn es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann,

werden dem Kunden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis max. 120 Euro ersetzt.

Passt das?


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