Voraussetzung +60 eigener Zug für Ausgabe von Hotel/Taxiguts (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Dienstag, 06.05.2025, 21:20 (vor 15 Tagen)

Hi,

In einem konkreten Fall meinte der ZuB eines Zuges der mit +30 unterwegs ist und damit die letzte Anschlussverbindung weg ist, die Ausgabe von Taxi oder Hotelgutscheinen wäre erst bei mindestens +60 möglich. Stimmt das?
Es wundert mich, da ich vor gar nicht langer Zeit von +20 gehört habe, auch von einer ZuB des selben EVU.
In der FGR-VO ist die konkrete Verspätung des Zuges aber überhaupt nicht relevant. Einzig entscheidend ist die Erreichbarkeit des Ziels am selben Tag. (Bzw. in der selben Nacht)

Es kann doch nicht sein, dass solche grundlegenden Dinge, die sicher häufig vorkommen von jedem anch eigenem Goodwill entschieden werden. Ist man denn als FahrGAST 100% den Launen der ZuBs ausgesetzt.
Nur als Erinnerung: die von diesen Personalen immer angeführte Vorgehensweise "Selbst zahlen- einreichen" geht ja nicht unbegrenzt und dürfte gerade bei längeren Strecken regelmäßig unbrauchbar sein.
Wie ist das korrekte Vorgehen sodass einem keine Kosten entstehen bzw. man die Kosten 100% ersetzt bekommt was einem ja eindeutig laut FGR-VO zusteht.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤


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