Voraussetzung +60 eigener Zug für Ausgabe von Hotel/Taxiguts (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Donnerstag, 08.05.2025, 15:09 (vor 13 Tagen) @ JeDi

Glaubst du, dass am nächsten Tag keine Züge mehr fahren, mit denen dich der Beförderer befördern kann?

Das muss ich aber doch nicht akzeptieren! Wenn ich planmäßig am Abend noch vor bzw. um Mitternacht ankommen sollte, muss ich doch nicht akzeptieren am Bahnhof übernachten zu müssen und dann erst am nächsten Morgen irgendwann am Ziel anzukommen.

Kannst du bitte endlich mal genau erklären, woher deine Meinung kommt, anstatt mit Nebelkerzen a la "in irgendeinem Gesetz steht das so!!!!!11111!!!111elfeins!" um dich zu werfen?

Gerne in Artikel 20 II lit. ba FGR-V ist der Anspruch aufs Hotel normiert und in Art. 20 III FGR-VO der Anspruch auf alternative Beförderung.
Absatz 3 fordert keine Weiterbeförderung "innerhalb einer zumutbaren Frist", was m.E. eindeutig zutrifft, wenn man statt 22-23 Uhr erst um 4 oder 5 Uhr weiter fahren kann.

Im übrigen steht laut FGR-VO das EVU in der Pflicht diese Dienste den Fahrgästen bei einer Verspätung von mind. 60min am Ziel kostenlos anzubieten sind.
Unter anzubieten verstehe ich nicht, dass ich mich ewigen Diskussionen stellen muss und an verschiedenen Stellen vertröstet werde und dann selbst bezahlen und mit Glück erstattet bekomme.
Unter anbieten verstehe ich, dass das Personal auf einfache Nachfrage selbstverständlich ohne Widerworte(!) sondern mit Bedauern für die Situation die Gutscheine ausstellt und dem Kunden die Reise so angenehm wie noch möglich zu gestalten.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤


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