Voraussetzung +60 eigener Zug für Ausgabe von Hotel/Taxiguts (Allgemeines Forum)

611 040, Erfurt, Freitag, 09.05.2025, 00:06 (vor 13 Tagen) @ Barzahlung

Aber ja, genau sowas meine ich. Das Taxi in die eigenen Gemächer (Zielbahnhof) ist ja nur - so würde ich jedenfalls argumentieren - der entartete Fall des Transfers zur (ansonsten mit 80 statt 0 Euro bepreisten) Unterkunft und aus der Rechtsgrundlage für die Erstattung der Unterkunfttransferkosten Art. 20 Abs. 2 lit. b VO (EU) 2021/782 i.V.m. §§ 280 ff BGB kann ebenso wenig ein fester Höchstwert bestimmt werden wie für die Hotelkosten.

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Eben, die DB tut aber genau dies in ihren Beförderungsbedingungen. Und nein, da gilt nicht der verbreitete Irrtum "egal was dort steht gilt uneingeschränkt, weil du hast ja freiwillig bei Vertragsabschluss zugestimmt"
Wenn einzelne Klauseln in AGBs (und nicht anderes sind die Beförderungsbedingungen) nicht mit geltendem Recht vereinbar sind, sind sie nichtig. Der Vertrag bleibt aber unabhängig davon bestehen.

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