Voraussetzung +60 eigener Zug für Ausgabe von Hotel/Taxiguts (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 08.05.2025, 15:18 (vor 219 Tagen) @ 611 040

Gerne in Artikel 20 II lit. ba FGR-V ist der Anspruch aufs Hotel normiert und in Art. 20 III FGR-VO der Anspruch auf alternative Beförderung.
Absatz 3 fordert keine Weiterbeförderung "innerhalb einer zumutbaren Frist", was m.E. eindeutig zutrifft, wenn man statt 22-23 Uhr erst um 4 oder 5 Uhr weiter fahren kann.

Jo, dann gehts ins Hotel und am nächsten Tag weiter. Am Bahnhof übernachten muss niemand, das EVU muss dir aber auch kein Taxi zahlen, wenn es andere Optionen (hier: Weiterfahrt am Folgetag) gibt.

Im übrigen steht laut FGR-VO das EVU in der Pflicht diese Dienste den Fahrgästen bei einer Verspätung von mind. 60min am Ziel kostenlos anzubieten sind.

Wo steht das für den speziellen Fall einer alternativen Beförderung?

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Weg mit dem 4744!


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