Voraussetzung +60 eigener Zug für Ausgabe von Hotel/Taxiguts (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 08.05.2025, 17:43 (vor 13 Tagen) @ Barzahlung

Unter gewöhnlichen Umständen sicher nicht. Wenn bei Erfordernis eines Aufenthalts das günstigste, nächstgelegene Hotel Übernachtungskoten in Höhe von 190 Euro und Taxifahrten im Wert von 50 Euro veranschlagt (und der Beförderungsfall das geeignet nachweisen kann), könnte es aber schon sein, dass man die Erstattungsfähigkeits eines Taxibelegs bis zum Zielbahnhof anders bewerten müsste.

Ja, das ist klar - aber dann immer eine Einzelfallentscheidung, und kein genereller Anspruch, wie behauptet.

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Weg mit dem 4744!


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