Paragraphenreiterei? (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 28.02.2025, 22:40 (vor 20 Tagen) @ zettelbox
bearbeitet von JeDi, Freitag, 28.02.2025, 22:41

Es ist doch aus heutiger Sicht völlig hinfällig, ob das ein Missbrauch im engeren Sinne war oder nicht - es dürfte klar sein, dass dies am intendierten Zweck der Umreservierung vorbei geht, wenn man mit "Trickserei" (oder nennt es "geschicktes Buchen", mir egal) eine Leistung erhält, die eigentlich kostenpflichtig ist.

Jo. Dann stellt sich die Frage, wieso die DB den mutmaßlich intendierten Zweck nicht in ihren Tarif schreibt.

Was ich nicht verstehe: Das hätte die Bahn durch Anpassung des Buchungssystems doch einfach unterbinden können. Weder das Wechseln der Wagenklasse, noch das Ändern der Strecke, noch das Ändern des Reisedatums treffen wirklich das Bedürfnis des Umreservierens aus Fahrgastsicht. Ich möchte bei meinem Flexpreisticket einfach bei Wahl eines anderen Zuges auch die Reservierung umbuchen können (sofern verfügbar).

Ich könnte mir schon vorstellen, dass es ein Bedürfnis gibt, für die 2. Klasse zu reservieren (nämlich wenn die 1. Klasse bereits ausreserviert ist. Grade bei kurzfristigen Reservierungen gibts ja - je nach eingesetztem Fahrzeug - nur eine niedrige einstellige Anzahl an überhaupt reservierbaren Sitzplätzen. Selbiges gilt für die Strecke, wobei sich das einfach darüber lösen ließe, dass Start und Ziel gleich bleiben müssen. Und auch eine Fahrt am Folgetag ist mit dem Flexpreis ja zweifelsfrei legal (oder willst du das jetzt auch anzweifeln?).

Aus meiner Sicht wäre hier die einfachste Lösung gewesen, nicht den Fahrpreis um den Preis der Reservierung zu erhöhen, sondern Fahrkarten der 1. Klasse einfach nur mit Reservierung zu verkaufen. Dann wäre die Reservierung beim Storno der Fahrkarte nicht erstattet worden, und gut.

--
Weg mit dem 4744!


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