Platzreservierung bei Fahrtausfall (Allgemeines Forum)

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 27.02.2025, 00:01 (vor 21 Tagen) @ VT642

Nein, musste man nicht. Die einmalige Umbuchung konnte auch nach der geplanten Abfahrtszeit vorgenommen werden - war also ersichtlich, dass die gebuchte Verbindung ausfällt, konnte das problemlos selbst umgebucht werden. Meines Wissens konnte sogar nach der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit noch umgebucht werden, selbst kurzfristige Ausfälle stellten somit kein Ausschlusskriterium für die selbstständige Umbuchung dar.

Ja, eben die tariflich einmalig kostenlose Umbuchung bis 23:59 am ersten Geltungstag der Reservierung.

Diese stand dir zusätzlich (!) zum Umtausch der Reservierung bei bahnverschuldeter Nichtnutzung zu und wurde abgeschafft. Das sind zwei Fälle, die absolut nichts miteinander zu tun haben.

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Weg mit dem 4744!


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