Nicht zulässig (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Freitag, 28.02.2025, 15:39 (vor 20 Tagen) @ JeDi

JeDi schrieb:

Was soll daran kriminell zu sein, Angebote wie vom Anbieter selbst zugelassen (wenn auch vielleicht nicht intendiert) zu nutzen?

Es wird eine Leistung in der Absicht erschlichen, das Entgelt nicht zu entrichten.
Im StGB § 265a wird zwar nur die Beförderung und nicht die Reservierung erwähnt, aber Grundsätzlich kann die Ausnutzung angebotener technischer Mittel mit dem Zweck ein Entgelt nicht oder nicht in der vergesehenen Höhe zu entrichten, durchaus strafbar sein.


Das erschreckende ist, dass die Frage "Was soll daran kriminell zu sein?", für das Umgehen der Bezahlung einer kostenpflichtigen Leistung hier von einer naiven Ernsthaftigkeit geprägt zu sein scheint.


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