Nicht zulässig (Allgemeines Forum)

JoeO, Braunschweig, Donnerstag, 27.02.2025, 20:17 (vor 21 Tagen) @ JeDi

Welchen Missbrauch siehst du hier? Das Prozedere war gemäß den damaligen Beförderungsbedingungen zulässig. Reservierungen durften genau einmal ohne Angabe von Gründen umgebucht werden, und die Reservierung war stets komplett unabhängig von der Fahrkarte. Außer irgendwann bei Onlinetickets.

Das Prozedere war möglich aber nirgendwo in den Beförderungsbedingungen zulässig.

Nach den Beförderungsbedingungen war eine Reservierung in der 1. Klasse bei gleichzeitigem Fahrkartenkauf kostenfrei, gleichzeitig war eine Reservierung in der 2. Klasse grundsätzlich kostenpflichtig (4,50 EUR damals ?).

Nicht alles was technisch möglich ist, ist auch zulässig. "gemäß den damaligen Beförderungsbedingungen zulässig" schon überhaupt nicht.

Die Bahn kannte diese Möglichkeit, denn genau darauf wurde ich damals (ich beantwortete in der ehemaligen Kundencommunity der DB Fragen von Reisenden) intern (von einer Fachabteilung oder dem Social-Media-Team) von der Bahn hingewiesen.

Ich konnte tatsächlich nicht fassen, dass es funktionieren sollte und habe es selbst ausprobiert. Es ging!


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