ebenfalls unterschiedliche Auslegung (Allgemeines Forum)

Proeter, Mittwoch, 06.11.2024, 12:32 (vor 405 Tagen) @ sflori
bearbeitet von Proeter, Mittwoch, 06.11.2024, 12:33

Wie ist das eigentlich, wenn ein anderer NV-Zug in gleicher Lage verkehrt, also z.B. RE um 13 Uhr fällt aus, aber zufällig verkehrt eine verspätete S-Bahn um 13 Uhr?

Gilt dann trotzdem die Mobilitätsgarantie? Habe zu dem Fall nichts auf der Webseite gefunden...

Manche Verkehrsunternehmen verwenden die Formulierung, dass die Mobilitätsgarantie gilt, wenn ein Zug verspätet ist oder ausfällt und die nächste Verbindung "derselben Linie" 20 oder mehr Minuten später fährt.

Andere Unternehmen formulieren es so, dass es keine andere NV-Verbindung geben darf (auch keine mit Umstieg), die weniger als 20 Minuten später am Ziel der ursprünglich geplanten Fahrt ankommt.

Eigene Erfahrungen habe ich damit nicht, da meine sämtlichen Fälle auch der strengeren Auslegung standgehalten haben.


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