NRW-Tarif -> Fahrgastrechte! (Allgemeines Forum)

KBD_1880, Dienstag, 05.11.2024, 15:18 (vor 502 Tagen) @ Barzahlung

Scheinbar bist du kein Mobi-Experte und nutzt diese auch nicht regelmäßig. Die Mobilitätsgarantie deckt zwar keine Anschlussverluste ab (im Gegensatz zu den gesetzlichen FGR), man kann jedoch im Rahmen der Garantieleistung bis an das Ziel seiner Fahrt im NRW-Nahverkehr fahren, hier also Bonn.

Das ergibt sich auch aus den maßgeblichen Bestimmungen in den Beförderungsbedingungen, die davon sprechen, dass die Mobilitätsgarantie "zur Erreichung seines Ziels" genutzt werden kann. Das ist kein Umsteigepunkt, sondern das Ende der jeweiligen Reise.


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