NRW-Tarif -> Fahrgastrechte! (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 04.11.2024, 20:20 (vor 503 Tagen) @ JanZ

Voraussetzung dafür ist, dass die EVO keine Regelungen enthält, vgl.


Die EVO enthält die Regelung, dass dieses Fahrgastrecht durch Tarif ausgeschlossen werden kann, der Tarif schließt es aus.

Nein, die EVO enthält die Regelung zur Nutzung höherwertiger Züge.
§ 3 EVO beschreibt, was man regeln könnte, wovon aber kein Gebrauch gemacht wird.

Ich finde es, sehr vorsichtig ausgedrückt, auch putzig, dass du hier Usern irgendwelche sehr fragwürdigen Ratschläge erteilst. Du kommst ja vermutlich weder selber in die Lage, deine Ansichten vor Gericht vertreten zu müssen, noch haben sie irgendeine Relevanz für andere, die sich vielleicht auf deinen Ratschlag hin eine ICE-Fahrkarte gekazft haben und sie nun erstattet haben möchten.

Ich habe nicht den Ratschlag erteilt, diese Regelung zu nutzen (zu nutzen zu versuchen). Ich habe nur meine Rechtsauffassung beschrieben, nach der ich einen Aufwendungsersatzanspruch gemäß der gesetzlichen Fahrgastrechte sehe, und damit einen Tipp gegeben, der funktionieren kann.

Ob die betreffende Person das so durchziehen will, muss sie selber entscheiden.
Natürlich wird das mit dem SC FGR ein endloses Geprügel werden. Aber da kann man noch die SRUV anrufen oder klagen oder die DB Regio NRW bearbeitet es als Garantiefall und entscheidet kulant bzw übersieht Voraussetzungen. Es gibt durchaus Argumente, den Mut mitzubringen, es einfach auszuprobieren.

Sinnvolle Anleitung wäre dann im Übrigen die:
E-Mail an kundendialog.nrw@deutschebahn.com schreiben mit allen Angaben zum Reiseverlauf, Belegen, Anschrift, Bankverbindung und einmonatiger Frist.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum