Mobilitätsgarantie NRW bei mehrteiligen Verbindungen (Allgemeines Forum)

Marvin-GE, NRW, Montag, 04.11.2024, 18:59 (vor 407 Tagen) @ sflori

Wenn ich das richtig verstanden habe, dass die Mobilitätsgarantie auch schon in Osnabrück greift?


Osnabrück ist ja nicht in NRW. Daher gilt die NRW-Mobilitätsgarantie dort nicht.
Es würde also möglicherweise nur ein ICE-Ticket ab Duisburg/Düsseldorf erstattet werden.


Bye. Flo.

Hallo Flo,

die NRW Mobilitätsgarantie gilt bei SPNV auch ab Osnabrück.
Hier ein Auszug von der Seite Mobil.nrw :
„Für in Niedersachsen gelegene Streckenabschnitte bzw. Haltepunkte kommt die Mobilitätsgarantie NRW zur Anwendung, wenn und soweit es sich um SPNV (Schienenpersonennahverkehr) handelt.“

Umsteigeverbindungen sind nicht abgedeckt. Link

„Wird durch eine verspätete Abfahrt oder durch eine während der Fahrt auftretende Verspätung ein Anschluss verpasst, so greift die Mobilitätsgarantie NRW nicht.“

Das ist im FAQ alles erklärt.


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