Fiese Falle bei der Garantie (Allgemeines Forum)

KBD_1880, Mittwoch, 06.11.2024, 09:11 (vor 498 Tagen) @ Velaro-Fan

Tatsächlich, bei diesen Situationen braucht es etwas Gespür und auch Erfahrung mit den verschiedenen EVU. Ganz eng am Wortlaut orientiert dürfte man in den Fernverkehr erst dann einsteigen, wenn dieser mind. 21 Minuten nach der planmäßigen Abfahrt des Nahverkehrszuges verkehrt.

In der Praxis sind viele EVU streng bei Abfahrt vor planmäßiger Abfahrt, auf die mind. 21 Minuten wird jedoch nicht gepocht. Das wäre gerade bei Zugausfällen oder deutlichen Verspätungen auch nicht sachgemäß, da wie aufgezeigt, es wenig Sinn macht ungefähr eine Stunde später in den Fernverkehr zu steigen. Bei Verspätungen rund um die 20 Minuten sollte man alleine deswegen schon abwarten, um zu schauen, ob der Garantieanspruch überhaupt entsteht oder nicht.


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