NRW-Tarif -> Fahrgastrechte! (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 04.11.2024, 19:00 (vor 501 Tagen) @ JanZ

Meine Frage wäre jetzt, ob ich mir in diesem Fall (da ich den RE5 dadurch auch nicht mehr erreiche) direkt ein ICE-Ticket von Osnabrück bis nach Bonn holen könnte und es dann mit Bezug auf die Mobilitätsgarantie NRW erstatten lassen dürfte.


Nein, da die Mobilitätsgarantie nur auf jeder Etappe für sich betrachtet anwendbar ist und nicht auf Reiseketten. Den Aufwendungsersatzanspruch sehe ich in Deinem Fall allerdings nach einer anderen Regelung als gegeben und zwar gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO i.V.m. § 11 Abs. 2 EVO.


… dem allerdings § 3 Abs. 2 entgegen steht.

Wo steht denn in den einschlägigen BB, dass von § 11 Abs. 1 Nr. 1 EVO abgewichen wird?


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