NRW-Tarif -> Fahrgastrechte! (Allgemeines Forum)

Barzahlung, Montag, 04.11.2024, 19:28 (vor 407 Tagen) @ JanZ
bearbeitet von Barzahlung, Montag, 04.11.2024, 19:30

In Punkt 1.2.1 der BB DB


Osna-Bonn liegt in keinem Verbund, jedoch in einem Landestarif, sodass die TB DT hier erstmal nicht zur Anwendung kommen, sondern der NRW-Tarif.


Der den Begriff „Deutschlandticket“ nicht kennt.

Muss er das? "Schwerbehindertenfreifahrt" kennen die allermeisten Tarifbedingungen auch nicht. Beides wird grundsätzlich wie eine allgemeine Vorschrift behandelt.

Ich halte aber fest, eine Abweichung in den hier einschlägigen NRW-Tarif Beförderungsbedingungen gibt es nicht, ergo gilt § 11 EVO vollumfänglich.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum