Haben die ICE 4 keine Zulassung im Tessin? (Allgemeines Forum)

Twindexx, St. Gallen (CH), Mittwoch, 17.04.2024, 18:20 (vor 878 Tagen) @ EK-Wagendienst

Hoi,

In der Schweiz gibt es zusätzlich zur Landeszulassung, auch noch eine Streckenzulassung,

Nein, pauschal stimmt das nicht. Grundsätzlich ist eine Fahrzeugzulassung in der Regel netzweit gültig. Ausnahmen bestätigen die Regel, beispielsweise haben die TGV nur eine streckenbezogene Zulassung. Des weiteren für Fahrten nach Zugsreihe N müssen Neigezüge streckenbezogen zugelassen sein, ansonsten dürfen sie nur nach Reihe R wie normale Reisezüge verkehren.

Abgesehen davon gibt es hauptsächlich in der Kurvengängigkeit verschiedene Abstufungen für die Zulassung. Der ICE 4 darf in der Schweiz nicht auf Strecken mit Kurvenradien < 250 m verkehren; Ausnahme Spiez-Interlaken Ost, Bern Europaplatz-Belp-Thun und Turgi-Koblenz, diese drei Strecken dürfen mit verminderter Geschwindigkeit befahren werden (Zugsreihe A statt R). Zusätzlich darf der ICE 4 40er-Weichen nur mit 30 km/h befahren, dies schweizweit.

Eine andere mögliche Einschränkung ist die Interaktion Stromabnehmer/Fahrleitung. Hier ist es so, dass dem ICE 4 für den Gotthard- und Ceneri-Basistunnel die entsprechenden Nachweise fehlen und daher die ICE 4 in diesen Tunnels nur Vmax 140 km/h fahren dürfen. Damit sind planmässige ICE 4-Einsätze ins Tessin auch keine Option. Abgesehen davon ist es ja auch von DB und SBB gewollt, dass sich ICE 4-Einsätze in der Schweiz mit Giruno-Einsätzen in Deutschland die Waage halten. Für den Lötschberg-Basistunnel liegen die Nachweise vor, dort werden die ICE 4 ab Dezember 2025 auch planmässig durch fahren.


Grüsse aus der Ostschweiz.

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Aktuell im Einsatz auf den Linien IC 1, IC 2, IC 3, IC 21, IR 13, IR 15, IR 27 und IR 70:
Der SBB FV-Dosto.


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