Probleme bei ESTW-IBN (Aktueller Betrieb)

Kölner96, Dienstag, 19.09.2023, 12:00 (vor 312 Tagen) @ Proeter

Häufig treten Probleme erst in der finalen Inbetriebnahmephase auf, da nicht kartierte bzw. Anders als kartierte Altlasten der Bundesbahn erst in diesem Stadium mit der Software an Schnittstellen zu Altanlagen in Berührung kommen…

Das bezweifle ich nicht einmal. Machen wir uns aber eines gewahr: Die Inbetriebnahme der Strecke war für Ende August vorgesehen. Die letzte Verlängerung (letzte Woche bekanntgegeben, sollte bis heute Abend gehen) wurde mit Kampfmitteln begründet - und nicht mit Softwareproblemen. Die Software hatte also bereits drei Wochen Nachspielzeit und offenbar gab es bis letzte Woche keine Probleme. Deine Argumentationslinie könnte korrekt sein, wurde aber mit der PM vom 15.9. entkräftet. Dort ist der ausschlaggebende Grund für die Verlängerung mbis zum 19.9.:
"Allein in dieser Woche mussten die Gleise wegen eines Kampfmittelverdachtspunktes wieder abgebaut werden, um den acht Meter tief liegenden Verdachtspunkt auszuräumen. Den letzten Rückschlag hat das Team zeitlich nicht mehr aufholen können."

Externe Kommunikation in PMs muss nicht zwangsweise dem entsprechen was der Betreiber der Schienenwege seinen Kunden, den Zugangsberechtigten EVU, kommuniziert.

Und selbstverständlich muss die DB Netz AG für überzogene Baustellen an die Eisenbahnverkehrsunternehmen zahlen. Das ist alles in den Nutzungsbedingungen Netz kurz NBN geregelt, welche öffentlich einsehbar sind(Internet).

Hier im Forum hieß es mal, dass für Streckensperrungen lediglich die Trassenentgelte zurückerstattet werden, aber kein darüber hinausgehender Schadenersatz, insb. kein Ersatz des real entstehenden Schadens. Ist das inzwischen anders?

Google "NBN 2023" und dort ist alles geregelt... Die NBN sind quasi die AGBs zur Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der DB Netz AG

Kleiner Tipp erst mal mit den regionalen Begebenheiten

Welche regionalen Begebenheiten meinst du genau?

Zum Beispiel der Kommentar mit dem Tenor, warum man die S6 nicht bis Langenfeld fahren lässt...

und der Materie Infrastruktur bei der Eisenbahn ordentlich befassen,

Das tue ich seit Jahren. Und ich arbeite in einem artverwandten Bereich. Die von dir beschriebenen Probleme sind mir durchaus bekannt.

Scheinbar nicht, sonst würden wir diese Diskussion hier nicht führen...
Deutsche ESTWs arbeiten in der Regel mit einem 2von3-Prinzip bei allen Sicherheitsrelevanten Rechnern, ältere mit 2x(2von2)-Prinzip, als Back-Up-Prinzip. Unteranderem auch bei Wikipedia öffentlich nachlesbar, wenn man keinen Zugang zu Fachliteratur hat...

bevor man seinen Kommentar abgibt…

Fakt ist, dass es mir mit der veröffentlichten Kommunikation zur Bauzeitüberschreitung nicht möglich ist, sauber nachzuvollziehen, warum die Baustelle bereits zum 5. Mal in die Verlängerung geht und mir nicht glaubhaft gemacht werden kann, warum es nur so und nicht anders möglich sein konnte. Genau diesen Anspruch sollte ein Dienstleister aber haben, der seinen Kunden solche Zustände zumutet. Das gebietet nicht zuletzt die Fairness gegenüber den eigenen Kunden. Und das wird unterlassen - darauf bezog sich mein Kommentar. Es genügt mir nicht, zu glauben "die tun bestimmt alles, arbeiten hart Tag und Nacht damit das rechtzeitig fertig wird". Dieser Glaube wurde allein dadurch erschüttert, dass über die letzten 15 Monaten über lange lange Zeiträume auf der S-Bahn-Strecke keinerlei Aktivitäten sichtbar waren, häufig nicht einmal Bauarbeiter, während die Fernzüge nebenan mit 120 km/h vorbeidümpelten.
Was genau stört dich an meinem Kommentar?

Alles...
Er strotzt von Unwissenheit von Genehmigungs- und Inbetriebnahmeprozessen, ebenso wie von Unkenntnis von Regelwerken bzw. Vorgeschriebenem Schutz von Baustellen neben verkehrenden Zügen...
Des Weiteren kann man nicht einfach auf das alte Stellwerk zurück schalten, da dieses im Zuge der Infrastrukturellen Umbauten nicht mehr abgenommen ist und somit nicht an Zugfahrten beteiligt sein darf!
Die Vorgänge dienen alle Vorrangig der Sicherheit und sind unteranderem vom EBA gefordert, bevor eine Umgebaute Infrastruktur dem Verkehr übergeben werden darf.


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