Nein, definitiv nicht. (Fahrkarten und Angebote)

EK-Wagendienst, EGST, Dienstag, 02.05.2023, 16:20 (vor 31 Tagen) @ mmandl

Eine individuelle Vereinbarung geht jeder AGB vor, also sind irgendwelche Tarifbestimmungen in denen irgendwas zu Hin-, Rück- und Rundfahrten steht, unbeachtlich. Auf den (fehlenden) berraschenden Charakter der Klausel kommt es daher gar nicht mehr an.

Klagen könnte man auch in Wien (Abgangsort), u.U. auch in Erfurt, wenn man einen gezielt angesteuerten Zwischenhalt wie Abgangs- und Bestimmungsort behandelt (str.), zudem in Frankfurt weil es gerade darum geht ob DB Fernverkehr Vertragspartner geworden ist (sog. doppeltrelevante Tatsache).

Das ist für mich alles reine Theorie, macht nur doch niemand das klären zu lassen.

Recht haben, und Recht bekommen, ist nun mal was ganz anderes.

--
Ein Fahrplan ist ein VORSCHLAG an den Lokführer, wie man fahren könnte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum