Nein, definitiv nicht. (Fahrkarten und Angebote)

Giovanni, Dienstag, 02.05.2023, 09:17 (vor 352 Tagen) @ J-C

Mit dem Kauf einer Fahrkarte schließt man einen Beförderungsvertrag ab. Dieser beinhaltet in dem Fall Start, Ziel, Wegpunkte, Beförderer und Leistungen.

Wenn dieser aber nicht auf der Fahrkarte abgebildet wird, dürfte hier entweder ein Sachmangel vorliegen - sprich Nachbesserung durch den Aussteller der Fahrkarte erforderlich - oder aber schlichtweg die für den Kauf erforderliche übereinstimmende Willenserklärung fehlen.
Letzteres erscheint mir naheliegender - Rechtsfolge wäre (nach deutschem Recht) dann die Rücknahme der Fahrkarte unabhängig von Stornobedingungen. Ob hier stattdessen ungarisches Recht anzuwenden wäre und was dieses vorsieht? keine Ahnung

Start und Ziel laut Fahrkarte sind eben Wien - Mosonmagyaróvár mit den jeweiligen Wegpunkten. Dass bei dieser eher unüblichen Art an Vias es sein kann, dass das System einen Schluckauf hat, finde ich halt schon irgendwie nachvollziehbar.

Das größere Problem ist: tariflich können Einzelfahrkarten in dem Fall grundsätzlich keine Hin- und Rückfahrt oder Rundfahrten beinhalten. Ich sage das nicht, weil ich die Tarifbestimmungen zur Hand habe und daraus adhoc zitieren könnte, sondern weil Einzelfahrkarten ja per Definition nur für eine Richtung vorgesehen sind und es definitiv irgendwo erwähnt würde, wenn eine Bahn wie die MÁV sowas, noch dazu im internationalen Verkehr, zulassen würde.

Wir haben hier noch nicht einmal "Hin- und Rückfahrt", sondern der Streckenabschnitt Wien - Hegyeshalom würde laut Verbindung zwei mal befahren.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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