Nein, definitiv nicht. (Fahrkarten und Angebote)

Altmann, Dienstag, 02.05.2023, 09:16 (vor 503 Tagen) @ J-C

Also meine höchst private unjuristische Meinung dazu: Ich glaub, mmandl hat Recht mit der Vermutung, dass man vor Gericht als Konsument da wohl die besseren Argumente hätte. Man ist als Käufer einer Ware nicht verpflichtet zu überprüfen, ob diese korrekt verkauft wird - das ist Aufgabe des Verkäufers.

Ob man allerdings wegen € 17,- in Budapest ein Verfahren bis zum OGH durchfechten möchte, ist ne andere Frage.

Aber hier mal noch ne Idee: Könnte er nicht einfach bei der MÁV um Storno bitten, da die Fahrkarte ja nicht das tut, was er haben wollte? Wäre doch einfacher als ein Prozess durch alle Instanzen.


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