Nein, definitiv nicht. (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Dienstag, 02.05.2023, 14:52 (vor 31 Tagen) @ Giovanni

Eine individuelle Vereinbarung geht jeder AGB vor, also sind irgendwelche Tarifbestimmungen in denen irgendwas zu Hin-, Rück- und Rundfahrten steht, unbeachtlich. Auf den (fehlenden) berraschenden Charakter der Klausel kommt es daher gar nicht mehr an.

Klagen könnte man auch in Wien (Abgangsort), u.U. auch in Erfurt, wenn man einen gezielt angesteuerten Zwischenhalt wie Abgangs- und Bestimmungsirt behandelt (str.), zudem in Frankfurt weil es gerade darum geht ob DB Fernverkehr Vertragspartner geworden ist (sog. doppeltrelevante Tatsache).


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