Fahrkarte ist für Gesamtstrecke gültig! (Fahrkarten und Angebote)

mmandl, Dienstag, 02.05.2023, 08:29 (vor 452 Tagen) @ J-C
bearbeitet von mmandl, Dienstag, 02.05.2023, 08:29

Danke für die Antworten!
Ich war neugierig und habe es einfach mal versucht zu buchen, hat auch geklappt soweit.

Bei Via steht für die Verbindung:

VIA: ---> <1181>BRUCK/LEITHA*HEGYESHALOM(GR)<1155>MOSONMAGYAROVAR*****

Also tatsächlich nur die Österreich/Ungarn Verbindungen - was vermutlich schlecht ist.
Weiter unten stehen dann aber wiederum die gebuchten Züge laut Verbindungssauskunft:

VONAT/ZUG: 65(18.05.2023 15:42), 68, IC94, 3652, 501, 63

18.05. 15:42 Wien Hbf → 16:35 Mosonmagyaróvár 65
18.05. 17:20 Mosonmagyaróvár → 19:43 Linz Hbf 68
18.05. 20:34 Linz Hbf → 03:01 Göschwitz(Saale) IC94
19.05. 05:32 Göschwitz(Saale) → 06:07 Erfurt Hbf 3652
19.05. 06:31 Erfurt Hbf → 09:17 München Hbf 501
19.05. 09:29 München Hbf → 14:25 Hegyeshalom 63


Ich gehe also davon aus dass ich dieses Ticket in die Tonne werfen kann, solange bei Via nichts Deutsches steht, korrekt?


Ich lese eine gültige Fahrkarte von Wien nach Mosonmagyaróvár heraus. Für so eine Relation ist der Preis ja auch das, was man kriegt.

Relationen jenseits der angegebenen VIAS werden im besten Falle ziemlich wackelig sein. Persönlich würde ich sagen, schau dir einfach mal Mosonmagyaróvár an, wenn du das Ticket nicht stornieren kannst. Hab gehört, die Leute fahren dorthin, weil man dort günstige Zahnbehandlungen kriegt.

Da im Buchungsprozess nirgends darauf hingewiesen wird, dass die Fahrkarte nur für eine Teilstrecke gültig sein soll, sind die beiderseitigen Vertragserklärungen so aufzulegen, dass ein Vertrag für die gesamte Strecke geschlossen werden soll. Daher hast du natürlich einen Beförderungsvertrag für die Gesamtstrecke geschlossen. Dass im Wegetext etwas Abweichendes steht, ist unerheblich. Auch die Vermutung des Art. 6 Abs. 3 Anhang I VO 1371/2007 lässt sich durch durch Vorzeigen des Buchungsablaufs (am besten ein Bildschirmvideo oder etwaige Reservierungen für alle Züge) widerlegen. Da die MAV bevollmächtigt ist, die DB zu vertreten, gilt die Fahrkarte auch in DB-Zügen.

Dass es im Zug Diskussionen geben kann und du u.U. erst vor Gericht zu deinem Recht kommst, steht auf einem anderen Blatt.


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